AG Blütenreich: Ausbringen von Roundup/Glyphosat & Co
Im Frühjahr werden überall die Spuren des Winters beseitigt. Wir möchten in diesem Jahr darauf hinweisen, dass ein leider auch in unserem Dorf vielfach verbreitetes Ausbringen von Roundup oder ähnlichen Produkten auf versiegelten Flächen, durch das Pflanzenschutzgesetz verboten ist.
Zu den versiegelten Flächen gehören alle Flächen, die mit Beton, Platten, Pflaster oder anderen Materialien verschlossen sind. Das sind meist Wege, Terrassen und Co. Hier kann das Totalherbizid sich nicht abbauen, da es nicht in die Erde gelangt, sondern meist ins Grundwasser gespült wird. Aus dem gleichen Grund ist die Anwendung in der Nähe von Gewässern und Kanalisation verboten.
Wir möchten Sie bitten, die genauen Herstellerangaben zu lesen, bevor Sie diese Mittel verwenden.