Ab dem 08.01.2024 hat der Dorfladen nur vormittags geöffnet, und zwar Mo - Sa von 6:00 - 12:30 Uhr.

Den Weihnachtsbrief des Bürgermeisters können Sie hier nachlesen.

Das gesetzliche Abbrennverbot für Feuerwerkskörper gilt fast ganzjährig, vom 2. Januar bis zum 30. Dezember. Grundsätzlich ist Feuerwerk also nur an Silvester und Neujahr zulässig. Aber auch an Silvester und Neujahr ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nicht überall erlaubt.

In den vergangenen zwei Monaten luden wir verschiedene Fachleute ein, um Möglichkeiten, Grenzen und Erfordernisse einer klimafreundlichen Energieversorgung unserer Gemeinde weiter auszuloten.

  • Wilm Feldt von der Energieagentur des Landes informierte uns u.a. über Fördermöglichkeiten durch Land und Bund.
  • Jörg Wortmann vom Ingenieurbüro Wortmann erläuterte u.a. die unterschiedlichen Herangehensweisen wie kommunale Wärmeplanung oder Quartierskonzept
  • Jan-Jürgen Christiansen aus Wobbenbüll, NF, referierte über seine Erfahrungen mit der Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmer-Gesellschaft als rechtliche Grundlage für die Energieversorgung in seiner Gemeinde.

Die Teilnahme an Online-Veranstaltungen z.B. zum Thema Großwärmepumpen verschaffte uns weitere Expertise.

Das Amt Hüttener Berge stellte in einer Veranstaltung zum Thema Klimaschutz die Idee vor, daß die Gemeinden des Amtes einen gemeinsamen Antrag zur Förderung einer kommunalen Wärmeplanung stellen könnten. Im Falle der Bewilligung ist dann zu prüfen, ob es sinnvoll wäre, auch gemeinsam ein Ingenieurbüro zu beauftragen, um ggf. Synergieeffekte zu nutzen.

Die GV der Gemeinde Ascheffel hat sich der Idee des Amtes angeschlossen und wird mit Unterstützung der Klimaschutzagentur des Kreises diesen Antrag noch im November 2023 stellen.

Wir sind damit auf einem guten Weg....